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  • 23.08.2016 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Steuerbefreiung für Familieneigenheim: Stolperfalle umgehen

    | Erbt ein Ehegatte von seinem verstorbenen Gatten das Familieneigenheim, vermeidet er die Erbschaftsteuer, wenn er die Immobilie weiter mindestens zehn Jahre lang bewohnt. Die Steuerbefreiung greift auch, wenn der Erbe aus zwingenden Gründen daran gehindert war, das Familieneigenheim zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen. Gesundheitliche oder psychische Probleme sind aber keine ausreichende Begründung, so das FG Hessen. |

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