04.06.2016 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Steuerbefreiung für Familienheim: Eigennutzung wohl ein Muss
| Die Befreiung von der Erbschaftsteuer für ein Familienheim kann nicht gewährt werden, wenn die Immobilie zum Todeszeitpunkt noch im Bau war und der Verstorbene sie zu Lebzeiten deshalb nie bewohnt hat. Diese Auffassung vertritt das FG München. |
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