20.07.2018 · Nachricht · Erbschaftsteuer
Vorfälligkeitsentschädigung = Nachlassverbindlichkeit?
| Ordnet das Gericht eine Nachlasspflege an, weil die Erben des Verstorbenen zunächst nicht bekannt waren, mindern durch den Nachlasspfleger verursachte Vorfälligkeitsentschädigungen die Erbschaftsteuer. Diese Auffassung vertritt das FG Münster. Letztlich entscheiden muss der BFH. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig