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  • · Fachbeitrag · Fahrtkosten

    Höhere Entfernungspauschale und Pauschale für Familienheimfahrten ab dem 21. Kilometer

    von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburgund Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Auch Fernpendler und Steuerzahler, die einen doppelten Haushalt führen, profitieren vom Entlastungspaket (im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz). Sie können höhere Fahrtkosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. SSP bringt Sie auf den aktuellen Stand. |

    Die neue Entfernungspauschale

    Die in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG verankerte Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten zu einem Sammelpunkt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a S. 3 EStG) wird bereits ab dem Jahr 2022 (und nicht ab 2024) ab dem 21. Kilometer auf 0,38 Euro angehoben. Die Entfernungspauschale beläuft sich damit auf:

     

    Bis 2020

    2021

    2022 - 2023

    2024 ‒ 2026

     Ab 2027

    Ab 21. km bisher

    0,30 Euro

    0,35 Euro

    0,35 Euro

    0,38 Euro

    0,30 Euro

    Ab 21. km neu

    0,30 Euro

    0,35 Euro

    0,38 Euro

    0,38 Euro

    0,30 Euro