· Fachbeitrag · Fahrtkosten
Höhere Entfernungspauschale und Pauschale für Familienheimfahrten ab dem 21. Kilometer
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburgund Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Auch Fernpendler und Steuerzahler, die einen doppelten Haushalt führen, profitieren vom Entlastungspaket (im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz). Sie können höhere Fahrtkosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. SSP bringt Sie auf den aktuellen Stand. |
Die neue Entfernungspauschale
Die in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG verankerte Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten zu einem Sammelpunkt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a S. 3 EStG) wird bereits ab dem Jahr 2022 (und nicht ab 2024) ab dem 21. Kilometer auf 0,38 Euro angehoben. Die Entfernungspauschale beläuft sich damit auf:
Bis 2020 | 2021 | 2022 - 2023 | 2024 ‒ 2026 | Ab 2027 | |
Ab 21. km bisher | 0,30 Euro | 0,35 Euro | 0,35 Euro | 0,38 Euro | 0,30 Euro |
Ab 21. km neu | 0,30 Euro | 0,35 Euro | 0,38 Euro | 0,38 Euro | 0,30 Euro |
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