· Fachbeitrag · Fahrtkosten
Nutzung des Pkw der Schwiegermutter: Fahrtkosten absetzbar?
| Ein Leser fragt: Für berufliche Fahrten nutze ich einen Pkw, der auf meine Schwiegermutter zugelassen ist. Das Finanzamt will von mir in der Steuererklärung geltend gemachte Fahrtkosten nur anerkennen, wenn ich neben den Benzinquittungen noch Zahlungsnachweise zu den tatsächlich getragenen laufenden Kfz-Kosten vorlege. Ist das korrekt? |
Unsere Antwort | Festzuhalten ist, dass einem Arbeitnehmer tatsächlich Kosten entstanden sein müssen. Die Pauschale von 30 Cent gibt es nur für den eigenen Pkw oder nur für Fahrzeuge, für die der Arbeitnehmer sämtliche Kosten getragen hat; zum Beispiel für Reparaturen, Versicherung oder Kfz-Steuer. In Ihrem Fall bedeutet das Folgendes:
- Ist das Fahrzeug nur versicherungstechnisch auf Ihre Schwiegermutter zugelassen und haben Sie alle Kosten übernommen, kommt der Abzug der Pauschale von 30 Cent für die Hin- und Rückfahrt auf einer beruflichen Auswärtstätigkeit in Frage. Ihre Schwiegermutter sollte das bestätigen. Wie Ihre Zahlungen an die Schwiegermutter erfolgt sind, spielt keine Rolle.
- Haben Sie nur die Benzinkosten getragen, können Sie auch nur diese als Werbungskosten abziehen. Das Finanzamt dürfte hier aber noch Abschläge vornehmen, weil ja nicht ausgeschlossen ist, dass Sie das Fahrzeug auch privat genutzt haben.
Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 1 | ID 34207050