· Fachbeitrag · Fahrtkosten/Jobticket
Das Neun-Euro-Ticket im ÖPNV für Juni bis August 2022: Vorteile für Arbeitnehmer und -geber
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburgund Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Bundestag und -rat haben mit dem „Siebten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ (Abruf-Nr. 229334 ) auch das Neun-Euro-Ticket für den Nahverkehr auf den Weg gebracht. SSP erläutert die steuerlichen Regeln und zeigt, warum das Neun-Euro-Ticket sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber attraktiv ist. |
Neun-Euro-Ticket im Nahverkehr für drei Monate
Das Neun-Euro-Ticket ist für die Monate Juni bis August 2022 befristet. Es kann für einen Pauschalbetrag von neun Euro erworben werden und gilt einen Kalendermonat lang. Soll das Ticket für alle drei Monate genutzt werden, muss für jeden Monat ein entsprechendes Ticket erworben werden.
Der Vorteil: Mit dem Ticket können innerhalb des Kalendermonats beliebig viele Fahrten zweiter Klasse bundesweit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unternommen werden. Dazu zählen z. B. Fahrten mit dem Bus, der S- oder U-Bahn, der Straßenbahn, den Regionalbahnen (RB) und einem Regionalexpress (RE). Keine Gültigkeit hat das Ticket in den Zügen des Fernverkehrs (z. B. IC, EC und ICE) sowie in Fernbussen.
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