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  • · Fachbeitrag · Familien

    Neues Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ lockt mit 1,25 Prozent Niedrigzinssatz

    | Das Bundesbauministerium unterstützt mit einem neuen Förderprogramm, das am 01.06. startet, Familien mit Kindern beim Neubau und Erwerb von neugebautem klimafreundlichem Wohneigentum. Das Programm, für das bis zu 350 Mio. Euro bereitstehen, richtet sich an Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Damit Deutschland seine verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreicht, werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO 2 -Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Der Zinssatz liegt zum Start bei 1,25 Prozent für 35 Jahre Kreditlaufzeit (zehn Jahre Zinsbindung). |

     

    Die Voraussetzungen für die Förderung

    • Gefördert werden Neubau und Ersterwerb (innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.
    • Das Wohngebäude muss nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
    • Gefördert werden die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ sowie „Klimafreundliche Wohngebäude ‒ mit QNG“
    • Fördergegenstand ist maximal eine Wohneinheit. Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung errichten oder erwerben möchten. Dies ist jede natürliche Person als alleiniger Antragsteller oder jeder förderfähige Haushalt,
      • die/der zu mindestens 50 Prozent (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchte und
      • in dessen Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW geboren war und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
    • Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von max. 60.000 Euro bei einem Kind, zzgl. 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten

     

    Die Art der Förderung als anteilige Kreditfinanzierung

    • Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung einschl. der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.
    • Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 Pozent der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanziert. Ausschlaggebend für die Kredithöchstbeträge sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gefördert wird in diesem Produkt maximal eine Wohneinheit.
    • Kredithöchstbeträge:

     

    • Klimafreundliches Wohngebäude

      (Effizienzhaus 40 Standard und Anforderung an Lebenszyklus)

      Klimafreundliches Wohngebäude QNG

      (Effizienzhaus 40 Standard und QNG Plus oder QNG Premium(

      Familien mit einem oder zwei Kindern:

      140.000 Euro

      Familien mit einem oder zwei Kindern:

      190.000 Euro

      Familien mit drei oder vier Kindern:

      165.000 Euro

      Familien mit drei oder vier Kindern:

      215.000 Euro

      Familien mit fünf oder mehr Kindern:

      190.000 Euro

      Familien mit fünf oder mehr Kindern:

      240.000 Euro

       
    • Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrags beträgt vier Jahre.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Weitere Informationen liefert die Richtlinie des Förderprogramms, die unter www.kfw.de/300 abgerufen werden kann.
    Quelle: ID 49516035