· Fachbeitrag · Familienverträge
Fiskus erkennt Darlehensvereinbarung nicht an: Sind die Zinsen trotzdem zu versteuern?
von Dipl.-Finanzwirt André Reineke, Bielefeld
| Wenn nahe Angehörige einen Darlehensvertrag schließen, geht es meist darum, das Einkommen in der Familie steuerlich zu optimieren. Manchmal hat die Darlehenshingabe aber auch den Hintergrund, dass der Angehörige sonst überhaupt von niemandem Geld bekommen hätte und der Darlehensgeber deshalb auch keinen Gewinn macht. Muss er in dem Fall die Zinsen trotzdem ‒ wie vom Finanzamt angemahnt ‒ als Kapitaleinkünfte versteuern? Mit dieser Frage musste sich das FG Münster befassen. |
Um diesen Sachverhalt ging es vor dem FG Münster
Im konkreten Fall hatte ein Vater seinem Sohn ein Darlehen gewährt. Der Sohn war Anteilseigner einer GmbH und beabsichtigte, Zahlungen in deren Kapitalrücklage zu leisten, da sich die Gesellschaft in Liquiditätsschwierigkeiten befand. Er selbst verfügte nicht über die notwendigen finanziellen Mittel. Der Vater refinanzierte das Darlehen bei einer Bank und berechnete seinem Sohn denselben Zinssatz. Auf die Gestellung einer Sicherheit wurde verzichtet. Der Vertrag sah lediglich vor, dass der Sohn eine Sicherheit auf Verlangen zu stellen hatte.
In seiner Einkommensteuererklärung erklärte der Vater keine Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das Finanzamt vertrat aber die Auffassung, das Darlehensverhältnis sei fremdüblich. Der Vater argumentierte, die Zinsen seien nicht zu versteuern, da es sich um ein fremdunübliches Rechtsgeschäft handle und es zudem an einer Einkünfteerzielungsabsicht mangle.
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