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  • · Fachbeitrag · FG Sachsen

    Von Nichterben übernommene Bestattungskosten begünstigt?

    | Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Nichterben die übernommenen Bestattungskosten für einen Verstorbenen steuerlich geltend machen ( FG Sachsen 19.1.11, 8 K 41/10, Abruf-Nr. 113635 ). |

     

    Im Urteilsfall hatte der Enkel die Bestattung seiner Großmutter bezahlt, obwohl seine Mutter das Vermögen geerbt hatte und die Kosten hätte tragen müssen (§ 1968 BGB). Das FG lehnte den Abzug als außergewöhnliche Belastung ab, weil der Enkel nicht nachweisen konnte, das Geld für die Bestattung von seiner Mutter verlangt zu haben.

     

    PRAXISHINWEIS | Unter folgenden Voraussetzungen können Nichterben außergewöhnliche Belastungen für Bestattungskosten eines Verstorbenen geltend machen:

    • Der Erbe schlägt die Erbschaft aus, führt die Beerdigung nicht durch oder weigert sich, die Beerdigungskosten zu tragen. In diesem Fall müssen die unterhaltspflichtigen Verwandten einspringen.

    • Die unterhaltspflichtigen Nichterben müssen den Erben nachweisbar aufgefordert haben, dass er ihre Aufwendungen ersetzt.
     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 3 | ID 29674320