· Fachbeitrag · FG Sachsen
Von Nichterben übernommene Bestattungskosten begünstigt?
| Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Nichterben die übernommenen Bestattungskosten für einen Verstorbenen steuerlich geltend machen ( FG Sachsen 19.1.11, 8 K 41/10, Abruf-Nr. 113635 ). |
Im Urteilsfall hatte der Enkel die Bestattung seiner Großmutter bezahlt, obwohl seine Mutter das Vermögen geerbt hatte und die Kosten hätte tragen müssen (§ 1968 BGB). Das FG lehnte den Abzug als außergewöhnliche Belastung ab, weil der Enkel nicht nachweisen konnte, das Geld für die Bestattung von seiner Mutter verlangt zu haben.
PRAXISHINWEIS | Unter folgenden Voraussetzungen können Nichterben außergewöhnliche Belastungen für Bestattungskosten eines Verstorbenen geltend machen:
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Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 3 | ID 29674320