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  • · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung

    Minijob: Aufstockungsbeträge sinken ab 2012

    | Der freiwillige Aufstockungsbetrag für Minijobber zur gesetzlichen Rentenversicherung fällt ab 2012 geringer aus, weil der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,9 auf 19,6 Prozent gesunken ist. |

     

    HINTERGRUND | Als Minijobber haben Sie die Möglichkeit, durch eigene Beiträge zur Rentenversicherung den Status eines rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers zu erwerben. Nachfolgend ein Überblick über die monatlichen Aufstockungsbeträge 2007 bis 2012.

    2007 bis 2011

    ab 2012

    Gewerblicher Bereich

    4,9 %

    19,60 Euro

    4,6 %

    18,40 Euro

    Haushaltsbereich

    14,9 %

    59,60 Euro

    14,6 %

    58,40 Euro

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 3 | ID 31118530