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  • · Nachricht · Gesetzesänderungen

    BMF legt Referentenentwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024 vor

    | Als Ergänzung zum JStG 2024 I (Regierungsentwurf vom 05.06.2024, Abruf-Nr. 241850 ) hat das BMF am 10.07.2024 den Referentenentwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) veröffentlicht. |

     

    Der Referentenentwurf umfasst u. a. folgende Punkte:

    • Anhebung des Grundfreibetrags um 300 Euro auf 12.084 Euro im Jahr 2025 und ab 2026 Anhebung um 252 Euro auf 12.336 Euro
    • Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die VZ 2025 und ab 2026
    • Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die VZ 2025 und ab 2026
    • Anhebung des Kinderfreibetrags für den VZ 2025 um 60 Euro und ab dem VZ 2026 Anhebung um 156 Euro
    • Anhebung des Kindergelds ab Januar 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich
    • Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren
    • Anpassungen bei den Regelungen zur Gemeinnützigkeit
    • Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen

     

    Weiterführender Hinweis

    • JStG 2024 II, Referentenentwurf vom 10.07.2024 → Abruf-Nr. 242639
    Quelle: ID 50095789