Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Gesetzesänderungen

    EPP für Rentner und Anhebung des Übergangsbereichs

    | Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 28.10.2022 grünes Licht für das Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs gegeben (Abruf-Nr. 232024 ). Wie der Name schon sagt, sind zwei Dinge beschlossene Sache: |

    •  
    • 1. Es wird eine Energiepreispauschale (EPP) für Renten- und Versorgungsbeziehende in Höhe von 300 Euro als Einmalzahlung geben. Die Pauschale bekommt, wer zum Stichtag 01.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Ausgezahlt wird die EPP Anfang Dezember automatisch durch die Rentenzahlstellen bzw. die Stellen, die die Versorgungsbezüge zahlen. Die EPP ist beitragsfrei in der Sozialversicherung.
    •  
    • 2. Die Anhebung der Obergrenze für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im sog. Übergangsbereich von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat ab 2023 kommt. Mit der Ausweitung des Übergangsbereichs werden Beschäftigte bei den Sozialversicherungsbeiträgen weiter entlastet.
    Quelle: ID 48709310