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  • · Nachricht · Gesetzesänderungen

    JStG 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet ‒ einige Gesetzesänderungen sind seit 06.12.2024 gültig

    | Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024, Abruf-Nr. 245271 ) ist am 05.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und somit grundsätzlich am 06.12.2024 ‒ dem Tag nach der Verkündung ‒ in Kraft getreten. |

     

    Hintergrund | Nachdem der Bundesrat am 22.11.2024 dem JStG 2024 zugestimmt hatte, ist das Gesetzgebungsverfahren mit der erfolgten Verkündung im Bundesgesetzblatt nun abgeschlossen. Der Tag der Verkündung beeinflusst teilweise das Datum, ab dem mit dem JStG 2024 neu eingeführte oder überarbeitete Normen erstmals anwendbar sind. So gilt z. B. die Absenkung des Durchschnittssatzes und der Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte auf 8,4 Prozent erst ab dem 06.12.2024 oder die Neuregelung des § 1 Abs. 4a GrEStG zur Zurechnung eines Grundstücks erstmals für Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG, die nach dem 05.12.2024 verwirklicht werden.

     

    Auch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 wurde am 05.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

    Quelle: ID 50261740