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  • · Nachricht · Gesetzesänderungen

    Wehrsold ab 2013 nicht mehr steuerfrei

    | Bezüge von Wehrdienstleistenden und Teilnehmern des Freiwilligendienstes sollen ab 2013 besteuert werden. So steht es im Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 aus dem BMF, der schon heftig diskutiert und kritisiert wird. |

     

    Das BMF rechtfertigt das damit, dass die Steuerbefreiungen des § 3 Nummer 5 EStG nach ursprünglicher Zielsetzung nur für verpflichtende Dienste (insbesondere Wehrpflicht) konzipiert sind, denen der Bürger sich nicht entziehen kann. Unter Berücksichtigung des Gleichheitsgebots und der Steuergerechtigkeit hält das BMF eine Steuerfreiheit beim Freiwilligen Wehrdienst nicht mehr für gerechtfertigt. Auch angesichts der langen Dauer des vorgesehenen Freiwilligen Wehrdienstes von bis zu 23 Monaten und der doch beachtlich hohen Bezüge liege eine auf die Einkünfteerzielung ausgerichtete übliche Berufstätigkeit vor, die der regelmäßigen Besteuerung nach dem EStG unterliegen müsse.

     

    Unsere Meinung: Es wird alles nicht so heiß gegessen wie gekocht. Angesichts der Tatsache, dass der Grundfreibetrag 2013 auf 8.130 Euro steigen soll, wird die steuerliche Belastung marginal sein. Und viele freiwillige Wehrdienstleistende werden auch in 2013 überhaupt keine Steuern zahlen müssen, weil sie ja auch entsprechende Werbungskosten geltend machen können.

    Quelle: ID 32357410