· Nachricht · Gesetzesvorhaben
BMF legt Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2022 vor
| „In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des BFH“. Mit diesen Worten hat das BMF den „Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2022“ vorgelegt. |
Der Entwurf (Abruf-Nr. 230543) enthält u. a. folgende Maßnahmen:
- § 7 Abs. 4 EStG: Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf drei Prozent
- § 10 Abs. 3 EStG: Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023
- § 20 Abs. 9 EStG: Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags auf 2.000 Euro (Ehegatten)
- § 33a EStG: Anhebung des Ausbildungsfreibetrags auf 1.200 Euro
SSP bleibt für Sie am Ball.
Quelle: ID 48503151