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  • · Nachricht · Gesetzesvorhaben

    Drittes Corona-Steuerhilfegesetz ist veröffentlicht

    | Das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz ist in Kraft. Es ist am 17.03.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz sieht Steuerentlastungen für Familien, Gaststätten und Unternehmen vor. |

     

    • Kinderbonus: Wie schon im vergangenen Jahr erhalten Familien auch 2021 einen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind.
    • Umsatzsteuersenkung für Gastronomie: Der bereits geltende ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird über den 30.06.2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert. Für Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz von 19 Prozent.
    • Höherer Verlustrücktrag: Der Verlustrücktrag steigt auf zehn Mio. Euro, bei Zusammenveranlagung auf 20 Mio. Euro. Dies gilt für die Jahre 2020 und 2021. Der vorläufige Verlustrücktrag 2021 wird bei der Steuerfestsetzung für 2020 berücksichtigt. Zudem besteht die Möglichkeit, die Stundung auch für die Nachzahlung bei der Steuerfestsetzung 2020 zu beantragen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • „Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)“ → Abruf-Nr. 221276
    Quelle: Ausgabe 04 / 2021 | Seite 3 | ID 47266613