· Fachbeitrag · Gesetzesvorhaben
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge: Referentenentwurf liegt vor
| Das BMF hat den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ veröffentlicht. Ambitioniertes ‒ und mit dem bisherigen Gesetz wohl nicht erreichtes ‒ Ziel: Zum 01.01.2026 ein kostengünstiges, einfaches und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten zu unterbreiten, das eine breite Bevölkerungsschicht anspricht. Neben sicherheitsorientierten sollen auch renditeorientierte Produkte zugelassen werden. |
Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Fördersystematik soll erhalten bleiben, d. h. eine steuerliche Freistellung der Beiträge in der Ansparphase durch Zulagen sowie einen zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbetrag und eine nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase. Abgelöst werden soll die bisherige Förderung in Form einkommensabhängiger Mindesteigenbeitragsberechnung und fester Zulagen durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen, die stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigen und deshalb höhere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen sollen.
Außerdem soll die Förderung verständlicher werden, indem Eigenbeiträge bis zu einem für alle einheitlichen Maximalbetrag über Zulagen aufgestockt werden. Bis zu diesem Maximalbetrag soll jeder Euro gefördert werden. Zugleich sollen dadurch die aufwendige jährliche Mindesteigenbeitragsberechnung sowie Zulagenkürzungen wegfallen. Altersvorsorgende mit geringen Einkommen sowie Berufseinsteiger sollen darüber hinaus mit festen Erhöhungsbeträgen gefördert werden. Der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG soll erhalten bleiben. Er wird aus der Summe der Eigenbeiträge und der zustehenden Zulagen berechnet. Es soll auch weiterhin eine Günstigerprüfung zwischen der Auswirkung des Sonderausgabenabzugs und der Zulagenförderung stattfinden.
Weiterführender Hinweis
- BMF: Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)“ vom 23.09.2024 → Abruf-Nr. 244077