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  • · Nachricht · Gesetzesvorhaben

    Rentner-Energiepreispauschale und Midijob-Änderung: Nächste Hürde genommen

    | Die Energiepreispauschale für Rentner und die Ausweitung der Verdienstgrenzen bei den Midijobs haben die nächste Hürde genommen. Der federführende Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zugestimmt. |

     

    Laut Gesetzentwurf (Drs. 20/3938, Abruf-Nr. 231873) soll

    • diese Pauschale von 300 Euro erhalten, wer zum Stichtag 01.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen Anfang Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt.
    • bei Midijobs im Übergangsbereich die Obergrenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat angehoben werden. Mit der Ausweitung des Übergangsbereichs sollen Beschäftigte bei den Sozialversicherungsbeiträgen in einer Größenordnung von rd. 1,3 Mrd. Euro jährlich entlastet werden, für die Sozialversicherung insgesamt ergeben sich dadurch ab 2023 allerdings jährliche Mindereinnahmen.
    Quelle: ID 48675016