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Steuerentlastungen zur Krisenbewältigung: Koalition legt Gesetzesentwurf vor
| Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben die im Koalitionsausschuss vereinbarten Steuerentlastungen zur Bewältigung der Corona-Krise als Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Die Maßnahmen sollen Familien, Gaststätten sowie verlustmachenden Gewerbebetrieben zugute kommen. |
Konkret: Familien sollen 2021 erneut, wie schon 2020, einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Für Gaststätten soll der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den 30.06.2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert werden. Auf Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz. Für Unternehmen und Selbstständige schließlich soll der mögliche steuerliche Verlustrücktrag auf zehn Millionen Euro angehoben werden, bei Zusammenveranlagung auf zwanzig Millionen Euro. Dies soll für die Jahre 2020 und 2021 gelten und auch beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020.
Weiterführender Hinweis
- Den Gesetzesentwurf (19/26544) finden Sie auf ssp.iww.de → Abruf-Nr. 220434