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  • · Fachbeitrag · Gesetzesvorhahen

    Betriebliche Altersvorsorge: Regierung will Arbeitgeberzuschüsse für Geringverdiener in Kürze stärker fördern

    | Schon während der parlamentarischen Sommerpause wird die Bundesregierung ein Gesetz zur Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vorlegen. Ein wesentliches Ziel ist, dass mehr Niedrigverdiener in den Genuss einer bAV kommen. Das hat die IHK für München und Bayern bekanntgegeben. SSP stellt Ihnen die Eckpunkte des Gesetzes vor. |

     

    Nach Mitteilung der IHK haben sich die zuständigen Ministerien und die Spitzenverbände unter anderem auf folgende Neuregelungen in der bAV verständigt:

     

    • 1. Mehr Geringverdiener in die bAV: Arbeitgeber sollen einen Förderbetrag erhalten, wenn sie für Arbeitnehmer Zahlungen in die bAV leisten. Voraussetzung soll sein, dass es sich um einen Niedrigverdiener handelt. Wo die Gehaltsgrenze festgemacht wird, wird noch diskutiert. Im Gespräch ist eine monatliche Grenze von 1.500 bis 2.000 Euro. Die Förderung soll so aussehen, dass der Arbeitgeber, der einen Betrag von 200 bis 500 Euro in die bAV für den Arbeitnehmer einzahlt, davon 30 Prozent erstattet bekommt. Die Erstattung soll im Wege der Verrechnung über das Lohnsteuerabzugsverfahren geregelt werden. Eine Gehaltsumwandlung soll nicht möglich sein.
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    • Vorgesehen ist, dass die Förderung neben einer möglichen Riester-Förderung erfolgen kann. Im Rahmen der Riester-Förderung soll es weiterhin möglich bleiben, eine Gehaltsumwandlung vorzunehmen.

     

    • 2. Höchstbetrag wird erhöht: § 3 Nr. 63 EStG soll dahingehend geändert werden, dass
      • der bisherige Höchstbetrag von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sowie der zusätzliche Betrag von 1.800 Euro zusammengeführt werden,
      • künftig 6,5 Prozent von der Beitragsbemessungsgrenze vom Arbeitgeber in die bAV eingezahlt werden können.
    Quelle: ID 44157667