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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    BMF legt Referentenentwurf für Inflationsausgleichsgesetz vor

    | Das BMF hat am 08.09.2022 den Referentenentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz (InflAusG) veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen gedämpft werden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden. Es ist nicht zu verwechseln mit dem geplanten dritten Entlastungspaket. |

     

    Das Gesetz (Abruf-Nr. 231185) beinhaltet insbesondere folgenden Maßnahmen:

    • Aktualisierung des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2023 und 2024 durch den Ausgleich der Effekte der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs und die Anhebung des Grundfreibetrags entsprechend den voraussichtlichen Ergebnissen des 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts.
    • Anhebung des Kinderfreibetrags für die Jahre 2023 und 2024 entsprechend dem voraussichtlichen Ergebnis des 14. Existenzminimumberichts sowie die Anhebung des Kindergelds für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat zum 01.01.2023.
    • Nachträgliche Anhebung des Kinderfreibetrags und des Unterhaltshöchstbetrags für das Jahr 2022.
    Quelle: ID 48568465