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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Die neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz: Die wesentlichen Eckpunkte

    | Die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ist erfolgt. Der Bundesrat hat dem Reformpaket als letzte zustimmungspflichtige Institution am 14.10.2016 seinen Segen erteilt (BR-Drs. 555/16 (B)). Das Gesetz tritt damit rückwirkend zum 30.06.2016 in Kraft. SSP informiert Sie über die wesentlichen Eckpunkte. |

    Der rechtliche und zeitliche Gesetzeshintergrund

    Ende 2014 hat das BVerfG entschieden, dass die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer angesichts ihres Ausmaßes und der Gestaltungsmöglichkeiten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, eine Neuregelung zu treffen - und zwar spätestens bis zum 30.06.2016. Die Pläne fanden im Bundesrat am 08.07.2016 aber keine Zustimmung, sodass der Vermittlungsausschuss angerufen wurde - und hier wurde am 22.09.2016 doch noch eine Einigung erzielt.

    Klein- und Mittelbetriebe sind besonders begünstigt

    Übersteigt der Erwerb nicht die neue Prüfschwelle von 26 Mio. Euro, profitiert der Erwerber - wie bisher - von Vergünstigungen in Form eines Verschonungsabschlags (85 Prozent nach der Regelverschonung, 100 Prozent nach dem Optionsmodell) und ggf. eines Abzugsbetrags). Die Steuerbefreiung ist davon abhängig, dass der Übernehmer den Betrieb für eine bestimmte Zeit behält und die Lohnsummenregelung einhält.