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  • 23.05.2018 · Nachricht · GmbH

    Steuerhaftung: Fiskus legt „faktischer“ Geschäftsführer weit aus

    | Kann eine GmbH ihre Steuerschulden nicht mehr selbst zahlen, versuchen Finanzämter häufig, die Steuern im Haftungsweg beim Geschäftsführer einzutreiben, weil dieser die steuerlichen Pflichten der GmbH nicht wahrgenommen hat. Kann dieser auch nicht zahlen, wird nach einem „faktischen“ Geschäftsführer gefahndet. Dieser sollte sich aber auf jeden Fall gegen die Haftung wehren. Das lehrt eine Entscheidung des FG Köln. |