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Erschließungsbeiträge: BMF lehnt Anwendung von § 35a EStG ab
| Grundstückseigentümer können Erschließungsbeiträge für eine Straße, die ihnen von der Gemeinde in Rechnung gestellt wurden, nicht als Handwerkerleistungen nach § 35a EStG steuermindernd geltend machen. Diese Entscheidung des BFH wird jetzt von der Finanzverwaltung umgesetzt mit der Folge, dass zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer zurückgewiesen werden. |
Hintergrund | 2020 hatte der BFH entschieden, dass es bei Erschließungsbeiträgen ‒ im Gegensatz zum nach § 35a EStG begünstigten Haus- oder Grundstücksanschluss ‒ am räumlich-funktionalen Zusammenhang der Leistung mit dem Haushalt des einzelnen Grundstückseigentümers fehle (BFH, Urteil vom 28.04.2020, Az. VI R 50/17, Abruf-Nr. 217866). Denn der Beitrag werde für den Ausbau des allgemeinen Versorgungsnetzes gezahlt und komme damit ‒ im Unterschied zum Hausanschluss ‒ nicht nur einzelnen Grundstückseigentümern, sondern allen Nutzern des Versorgungsnetzes zugute. Diese Rechtsprechung setzt das BMF jetzt um (BMF, Schreiben vom 28.02.2022, Abruf-Nr. 227768).