· Fachbeitrag · Handwerkerleistungen im Haushalt
Steueranrechnung von Handwerkerleistungen: BFH eröffnet ganz neue Steuerspar-Chancen
| Ein Steuerzahler kann auch für einen neu angelegten Garten die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen nach § 35 EStG in Anspruch nehmen. Diese sensationelle Entscheidung des BFH können Eigenheimbesitzer nutzen, um für weitere - bisher nicht begünstigte - Handwerkerleistungen einen Steuerabzug von bis zu 1.200 Euro geltend zu machen. |
Die Ausgangslage zum Abzug von Handwerkerleistungen
Ein Steuerabzug für Handwerkerleistungen in Höhe von maximal 1.200 Euro setzt neben dem Vorliegen einer Rechnung und der unbaren Bezahlung vo-raus, dass nichts Neues entsteht. Begünstigt sind laut Gesetz nur Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG).
Der Fall vor dem BFH
Im Fall vor dem BFH ließ ein Steuerzahler für sein 2003 bezogenes, neu gebautes Haus im Jahr 2008 einen Garten neu anlegen und eine Mauer zum Nachbargrundstück errichten. Er beantragte
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