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  • · Fachbeitrag · Handwerkerleistungen

    Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt: Mindert Versicherungsleistung abzugsfähige Aufwendungen für Handwerkerleistungen?

    | Der Steuerabzug von Handwerkerleistungen nach § 35a EStG setzt voraus, dass Sie mit den Aufwendungen wirtschaftlich tatsächlich belastet sind. Folglich kommt ein Steuerabzug nicht in Frage, wenn Sie von einer Versicherung den Arbeitslohn des Handwerkers erstattet bekommen haben. Gegen diese Auffassung des FG Münster wehrt sich der vor dem FG Unterlegene mit einer Nichtzlassungsbeschwerde beim BFH. |

     

    Im konkreten Fall hatte ein Steuerzahler einen Wasserschaden erlitten, dessen Beseitigung Handwerkerkosten in Höhe von insgesamt 3.224 Euro verursachte. Die Versicherung erstattete die Aufwendungen. Die Handwerkerkosten setzte der Steuerzahler trotzdem in seiner Einkommensteuererklärung als begünstigte Handwerkerleistungen nach § 35a EStG an. Finanzamt und FG lehnten dies aber ab. Grund: Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen setzt voraus, dass man durch die Lohn- und Materialkosten des Handwerkers wirtschaftlich belastet ist. Daran fehlt es, wenn eine Versicherung diese Kosten erstattet (FG Münster, Urteil vom 6.4.2016, Az. 13 K 136/15 E, Abruf-Nr. 186291).

     

    PRAXISHINWEIS | Die Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BFH unter dem Az. VI B 53/16 geführt.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Eine Sonderausgabe „Gestaltungs- und Abrechnungsempfehlungen zur Steueranrechnung nach § 35a EStG“ finden Sie unter der Abruf-Nr. 43889963.
    Quelle: ID 44088489