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  • · Nachricht · Handwerkerleistungen

    Steueranrechnung für Einbau eines Kachelofens und Bau eines Wintergartens?

    | Die Urteile zur Steueranrechnung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG reißen nicht ab. Jüngst ging es um den Einbau eines Kachelofens und den Bau eines Wintergartens - mit konträrem Ergebnis. |

     

    Das FG Sachsen ist der Auffassung, dass für den nachträglich Einbau eines Kachelofen und eines Edelstahlschornsteins in ein gasbeheiztes Einfamilienhaus die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG in Höhe von 20 Prozent, maximal 1.200 Euro pro Jahr, zu gewähren sei (FG Sachsen, Urteil vom 23.3.2012, Az. 3 K 1388/10).

     

    Anderer Auffassung ist das FG Rheinland-Pfalz, wenn ein Steuerzahler sein Eigenheim um einen Wintergarten erweitert. Dann bestehe für die Steueranrechnung von Handwerkerleistungen kein Raum, weil sich durch den Anbau die Wohnfläche vergrößere (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2012, Az. 4 K 1933/12). Immerhin hat das FG gegen seine Entscheidung die Revision zugelassen. Diese ist aber bis dato noch nicht eingelegt worden.

    Quelle: ID 37534880