19.06.2017 · Nachricht · Haushaltsnahe Dienstleistung
Unterbringung im Heim: Setzt § 35a Küche im Zimmer voraus?
| Wer in einem Seniorenwohnheim für Pflege- und Betreuungsleistungen zahlen muss, kann dafür eine Steueranrechnung nach § 35a EStG geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Räume im Pflegeheim als eigener Haushalt anzusehen sind. Das FG Hessen verlangt dafür, dass in dem Raum oder Appartement auch eine Kochgelegenheit vorgehalten wird. Es hat aber die Revision zum BFH zugelassen. Der muss klären, ob es schon reicht, wenn auf der Etage der Einrichtung eine Wohnküche vorhanden ist. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig