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  • 18.07.2014 · Fachbeitrag · Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Betreuungspauschale für Betreutes Wohnen: Steuerabzug nutzen

    | Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt auch für die Betreuungspauschale, die Heimbewohner im Betreuten Wohnen zahlen. Voraussetzung ist, dass die Seniorenwohnanlage ein eigenes Notruf- und Betreuungssystem bereithält. Das hat das FG Nürnberg entschieden. |