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  • · Nachricht · Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Sind auch Kosten für Schulverpflegung begünstigt?

    | Der BFH muss sich mit der Frage befassen, ob Eltern für Kosten der Verpflegung in der Ganztagesschule eine Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG zusteht. |

     

    Das FG Sachsen ist gegenteiliger Ansicht. Es hat die Steueranrechnung verweigert. Die Richter begründen das damit, dass Verpflegungskosten zum einen mit dem Kinderfreibetrag abgegolten seien und dass - zum zweiten - kein funktionaler Zusammenhang zum Privathaushalt bestünde (FG Sachsen, Urteil vom 7.1.2016, Az. 6 K 1546/13). Das Gericht war sich seiner Sache so sicher, dass keinen Anlass sah, die Revision zum BFH zuzulassen. Die Eltern geben sich aber noch nicht geschlagen. Sie haben Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt (Az. III B 20/16).

    Quelle: ID 43880112