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  • 18.03.2013 · Fachbeitrag · Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Steueranrechnung häuslicher Tierarztkosten bald vor dem BFH?

    | Kommt der Tierarzt ins Haus und behandelt ein krankes Haustier, liegt es eigentlich nahe, dass für 20 Prozent der Tierarztkosten eine Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG in Frage kommt. Das FG Nürnberg hat das aber mit der Begründung abgelehnt, die Tätigkeit des Tierarztes stelle keine haushaltsnahe Dienstleistung dar, die üblicherweise von den Bewohnern des Haushalts erledigt werden könnte (FG Nürnberg, Urteil vom 4.10.2012, Az. 4 K 1065/12; Abruf-Nr. 130982 ). |