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  • · Nachricht · Hundesteuer

    Gutachten: Berliner Hundesteuer ist verfassungswidrig

    | Im Berliner Hundesteuervollzug haben sich systemische Mängel derart verfestigt, dass ein Vollzugsausfall festzuhalten ist. Nur ein Bruchteil der Hundehalter wird erfasst; das Entdeckungsrisiko bei steuerlichem Fehlverhalten ist marginal. Ein solcher Zustand ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Lastengleichheit unvereinbar. Zumindest in Berlin ist die Hundesteuer deshalb verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Steuerexperten Matthias Trinks, das SSP vorliegt. |

     

    Das Gutachten „Zum strukturellen Vollzugsdefizit am Beispiel der Hundesteuer“ ist als Sonderdruck der Fachzeitschrift „Steuern und Wirtschaft (StuW)“ im Verlag Otto Schmidt erschienen. Matthias Trinks legt den Berliner Behörden darin dringend ans Herz, entweder auf die Erhebung von Hundesteuer zu verzichten oder die Kontrollmaßnahmen erheblich zu intensivieren. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, gegen die Hundesteuererhebung vor dem Finanzgericht zu klagen. Zumindest in Berlin dürften die Erfolgsaussichten gut sein. Ob ein ähnlicher Vollzugsausfall in anderen Gemeinden besteht, war nicht Thema der Trinks‘schen Ausarbeitung. Der Autor empfiehlt aber, das empirisch zu ermitteln.

    Quelle: ID 48983388