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  • 04.01.2017 · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    Darlehensausfall: Negative Einkünfte aus Kapitalvermögen?

    | Der Verlust aus dem Verzicht auf eine private Darlehensforderung ist steuerlich nicht relevant. Insbesondere stellt er keine negativen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Das hat das FG Rheinland-Pfalz mit rechtskräftigem Urteil festgestellt. Endgültig „gegessen“ ist die Sache aber nicht. |

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