24.05.2016 · Fachbeitrag · Kapitalvermögen
Zinsen auf Vermächtnisansprüche nicht immer steuerpflichtig
| Erhalten Sie im Erbfall ein Vermächtnis, in dem der Erblasser bestimmt hat, dass Sie dieses Vermächtnis erst nach Ablauf von fünf Jahren erhalten und Ihnen bis dahin jährlich Zinsen vom Erben zustehen, liegen grundsätzlich steuerpflichtige Kapitalerträge vor. Das gilt aber nicht, wenn Sie gar keine Zinsen erhalten. In dem Fall hat keine Vermögensmehrung stattgefunden. Ergo liegen auch keine steuerpflichtigen Kapitalerträge vor (BFH, Urteil vom 20.10.2015, Az. VIII R 40/13, Abruf-Nr. 184316 ). |
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