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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Fahrten Wohnung ‒ Arbeit mit Dienstwagen: Neues zur Nutzung der 0,002-Prozent-Regelung

    | Die Finanzverwaltung hat die lohnsteuerlichen Spielregeln bei der Dienstwagenüberlassung zusammengefasst. Eine Neuerung gibt es bei der Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. |

     

    Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte

    Nutzen Sie einen Dienstwagen monatlich an weniger als 15 Tagen für die Fahrten zur Arbeitsstätte, können Sie statt der 0,03-Prozent-Regelung die Einzelbewertung wählen. Sie brauchen dann pro Fahrt nur 0,002 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer zu versteuern (BFH, Urteile vom 04.04.2008, Az. VI R 85/04, Abruf-Nr. 081836; BFH, Urteil vom 22.09.2010, Az. VI R 57/09, Abruf-Nr. 104290).

     

    • Beispiel

    Sie fahren mit dem Dienstwagen (Bruttolistenpreis 30.000 Euro) nur an 5 Tagen im Monat von Ihrer Wohnung zum 35 km entfernten Betrieb. Der monatliche geldwerte Vorteil berechnet sich wie folgt:

     

    Privatfahrten: 1 % von 30.000 Euro

    300 Euro

    Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte:

    0,002 % x 30.000 Euro x 35 km x 5 Fahrten

    (Zum Vergleich: 0,03 % x 30.000 Euro x 35 km = 315 Euro)

    105 Euro

     

    Ergebnis: Durch die fahrtenbezogene Berechnung statt der 0,03-Prozent-Regelung reduziert sich Ihr geldwerter Vorteil um 210 Euro (315 ./. 105 Euro).