· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Fahrten Wohnung ‒ Arbeit mit Dienstwagen: Neues zur Nutzung der 0,002-Prozent-Regelung
| Die Finanzverwaltung hat die lohnsteuerlichen Spielregeln bei der Dienstwagenüberlassung zusammengefasst. Eine Neuerung gibt es bei der Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. |
Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
Nutzen Sie einen Dienstwagen monatlich an weniger als 15 Tagen für die Fahrten zur Arbeitsstätte, können Sie statt der 0,03-Prozent-Regelung die Einzelbewertung wählen. Sie brauchen dann pro Fahrt nur 0,002 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer zu versteuern (BFH, Urteile vom 04.04.2008, Az. VI R 85/04, Abruf-Nr. 081836; BFH, Urteil vom 22.09.2010, Az. VI R 57/09, Abruf-Nr. 104290).
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Sie fahren mit dem Dienstwagen (Bruttolistenpreis 30.000 Euro) nur an 5 Tagen im Monat von Ihrer Wohnung zum 35 km entfernten Betrieb. Der monatliche geldwerte Vorteil berechnet sich wie folgt:
Ergebnis: Durch die fahrtenbezogene Berechnung statt der 0,03-Prozent-Regelung reduziert sich Ihr geldwerter Vorteil um 210 Euro (315 ./. 105 Euro). |
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