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  • 12.12.2018 · Nachricht · Kfz-Steuer

    Keine Reduzierung der Kfz-Steuer bei Dieselfahrverboten

    | Die Kfz-Steuer muss auch bei einem Dieselfahrverbot in voller Höhe gezahlt werden. Mit dieser Entscheidung hat das FG Hamburg die Klage eines Dieselfahrers abgewiesen, dessen Pkw die Emissionsklasse Euro 5 erfüllte. Der Pkw-Halter hatte mit Blick auf die Dieselfahrverbote eine Herabsetzung der Kfz-Steuer begehrt. |