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  • Fachbeitrag · Kinder

    Flüchtlingskinder: Pflegeeltern bekommen Kindergeld und andere Steuervergünstigungen

    | Nehmen Sie ein unbegleitetes minderjähriges Flüchtlingskind in Ihren Haushalt auf, gilt das Kind unter bestimmten Voraussetzungen als Pflegekind. Neben dem Kindergeld haben Sie dann auch Anspruch auf den Kinderfreibetrag und weitere kindbedingte Steuervergünstigungen. Die genauen Maßgaben finden Sie in Dienstanweisungen des Bundeszentralamts für Steuern und der OFD NRW . |

     

    Grundsätze für Kindergeldanspruch bei Pflegekindern

    Ein Kind wird von der Familienkasse kindergeldtechnisch als Pflegekind berücksichtigt, wenn

    • 1. es in den Haushalt der Pflegeperson aufgenommen worden ist,