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  • 21.10.2016 · Fachbeitrag · Kinder

    Grenzgänger: BFH-Urteile steigern Differenzkindergeld

    | Leben und arbeiten Eltern in verschiedenen EU-Ländern oder in Liechtenstein, Norwegen, Island oder der Schweiz, bestimmen verschiedene Verordnungen, dass sie als Grenzgänger grundsätzlich im Beschäftigungsland Anspruch auf Familienleistungen haben. Sind diese Leistungen niedriger als im Wohnsitzstaat, zahlt der Wohnsitzstaat den Unterschiedsbetrag – das Differenzkindergeld. Der BFH hat jetzt neue Berechnungsregeln ausgegeben, die zu einem höheren Differenzkindergeld für Eltern führen. |