21.10.2016 · Fachbeitrag · Kinder
Grenzgänger: BFH-Urteile steigern Differenzkindergeld
| Leben und arbeiten Eltern in verschiedenen EU-Ländern oder in Liechtenstein, Norwegen, Island oder der Schweiz, bestimmen verschiedene Verordnungen, dass sie als Grenzgänger grundsätzlich im Beschäftigungsland Anspruch auf Familienleistungen haben. Sind diese Leistungen niedriger als im Wohnsitzstaat, zahlt der Wohnsitzstaat den Unterschiedsbetrag – das Differenzkindergeld. Der BFH hat jetzt neue Berechnungsregeln ausgegeben, die zu einem höheren Differenzkindergeld für Eltern führen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig