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  • 26.08.2015 · Fachbeitrag · Kinder

    Höherer Entlastungsbetrag: Ermäßigungsantrag richtig stellen

    | Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist rückwirkend zum 1. Januar 2015 erhöht worden (WISO 8/2015, Seite 9). Die Finanzverwaltung hat zwar bestätigt, dass Sie den höheren Entlastungsbetrag sofort beantragen und damit Ihre Steuerlast sofort senken können. Den erhöhten „Grundentlastungsbetrag“ berücksichtigt das Amt beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung aber nicht, sondern nur den neuen Entlastungsbetrag in Höhe von 240 Euro je Kind für „weitere Kinder“. |