26.08.2015 · Fachbeitrag · Kinder
Höherer Entlastungsbetrag: Ermäßigungsantrag richtig stellen
| Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist rückwirkend zum 1. Januar 2015 erhöht worden (WISO 8/2015, Seite 9). Die Finanzverwaltung hat zwar bestätigt, dass Sie den höheren Entlastungsbetrag sofort beantragen und damit Ihre Steuerlast sofort senken können. Den erhöhten „Grundentlastungsbetrag“ berücksichtigt das Amt beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung aber nicht, sondern nur den neuen Entlastungsbetrag in Höhe von 240 Euro je Kind für „weitere Kinder“. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig