06.04.2017 · Nachricht · Kinder
Kindergeld: Gilt Gendefekt als Behinderung von Geburt an?
| Eltern volljähriger Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, haben Anspruch auf Kindergeld und die anderen kindbedingten Steuervergünstigungen. Eine elementare Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. Der BFH muss jetzt klären, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn ein Kind von Geburt an an einem Gendefekt leidet, dieser aber erst nach dem 25. Lebensjahr festgestellt wird bzw. ausbricht. |
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