· Fachbeitrag · Kinder
Kindergeld: Zählkindervorteil bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft richtig wählen
| Als Eltern, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben, müssen Sie in punkto Kindergeld auch das Thema „Zählkindervorteil“ auf dem Schirm haben. SSP erläutert Ihnen anhand einer Entscheidung des BFH, wie Sie Anträge richtig stellen. |
Der Zählkinderfall beim BFH
Im konkreten Fall lebte ein Paar in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Es hatte ein gemeinsames Kind. Im Haushalt befanden sich noch 2 Kinder, die die Partnerin aus einer früheren Beziehung mitgebracht hatte. Der Mann beantragte für das gemeinsame Kind Kindergeld. Er forderte von der Familienkasse ein erhöhtes Kindergeld, weil dieses Kind das „dritte“ Kind darstellt.
Sowohl die Familienkasse als auch der BFH haben den Zählkindervorteil abgelehnt. Sie haben dazu folgende Gründe angeführt (BFH, Urteil vom 25.04.2018, Az. III R 24/17, Abruf-Nr. 202408):
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