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  • 23.05.2018 · Nachricht · Kinder

    Kindergeldanspruch bei Zahlungen auf verschiedene Konten

    | Normalerweise erlischt der Anspruch auf Nachzahlung von Kindergeld, wenn die Finanzkasse das Kindergeld auf ein Konto zahlt, das ihm genannt wurde. Existieren aber mehrere Anträge mit unterschiedlichen Konten, muss die Familienkasse bei den Antragstellern nachhaken. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Nachzahlung von Kindergeld nicht. |