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  • 08.10.2014 · Fachbeitrag · Kindergeld

    Ablehnungsbescheid muss Kindergeldanspruch nicht mindern

    | Lehnt die Familienkasse die Auszahlung von Kindergeld per Bescheid ab, können Sie praktisch ab dem nächsten Tag wieder Kindergeld beantragen. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. Das FG wendet sich damit gegen die bisherige Rechtsprechung, wonach die Kindergeldzahlung für den ganzen Monat der Bekanntgabe des Kindergeldbescheids geblockt sei. |