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  • · Fachbeitrag · Kindergeld aktuell

    Kindergeld 2012: Bei Kindern in Zweitausbildung kann ein Ferienjob das Kindergeld gefährden

    | Befindet sich Ihr volljähriges Kind in einer Zweitausbildung, kann ein Ferienjob den Kindergeldanspruch gefährden. Eltern und Kinder sollten deshalb Bescheid wissen und die richtigen Konsequenzen ziehen. |

    Der kindergeldrechtliche Hintergrund seit dem 1. Januar 2012

    Ist Ihr Kind volljährig, hat sein 25. Lebensjahr aber noch nicht vollendet, steht Ihnen seit dem 1. Januar 2012 Kindergeld unabhängig davon zu, wie hoch die Einkünfte und Bezüge Ihres Kindes sind. Dieser Grundsatz gilt zumindest, wenn Ihr Kind sich in einer Erstausbildung befindet oder ein Erststudium absolviert. Bei einer Zweitausbildung kann der Umfang eines Nebenjobs oder eines Ferienjobs dagegen zum Verlust Ihres Kindergeldanspruchs führen.

     

    Kindergeldrisiko Ferienjob

    Ist Ihr Kind neben seiner Zweitausbildung das ganze Jahr über in einem Nebenjob beschäftigt und möchte in den Ferien mehr arbeiten, sind folgende Grundsätze zu beherzigen, um den Kindergeldanspruch zu wahren (BMF, Schreiben vom 7.12.2011, Az. IV C 4 - S 2282/07/0001 - 01; Abruf-Nr. 114224):