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  • 13.11.2014 · Fachbeitrag · Kindergeld

    Anspruch auf Kindergeld bis zum Abschluss des dualen Studiums

    | Eltern haben für ein Kind, das ein duales Studium absolviert, bis zum Abschluss des Studiums Anspruch auf Kindergeld. Daran ändert sich nichts, wenn das Kind erst die praktische Ausbildung abschließt und dann bis zum Bachelorabschluss mehr als 20 Stunden pro Woche nebenher arbeitet. Das hat der BFH klargestellt. |