· Fachbeitrag · Kindergeld
Au-pair: 8,6-Wochenstunden umfassender Sprachkurs zu wenig
| Eltern von Kindern, die sich im Ausland als Au-pair aufhalten, erhalten nur dann noch Kindergeld, wenn das Kind einen Sprachkurs belegt, der mindestens zehn Stunden pro Woche umfasst. Die Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Sprachunterrichts zählt nicht zu den zehn Stunden, entschied jetzt der BFH. SSP erläutert, was Eltern von Au-pair-Kindern sonst noch beachten sollten, um das Kindergeld zu bewahren. |
- Eine Berufsausbildung während eines Au-pair-Aufenthalts im Ausland setzt einen mindestens zehnstündigen Sprachunterricht pro Woche voraus (BZSt, Dienstanweisung zum Kindergeld, Stand 2016, Abruf-Nr. 188594).
- 8,6-Wochenstunden reichen nicht. Die Zeit für Vor- und Nachbereitung des Sprachunterrichts werden bei den zehn Stunden nicht angerechnet (BFH, Urteil vom 14.06.2016, Az. III B 132/15, Abruf-Nr. 187889).
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