· Nachricht · Kindergeld
Bewerbung als Notfallsanitäter: Ausbildungsplatz suchendes Kind
| Hat ein Kind eine dreimonatige Ausbildung zum Rettungssanitäter abgeschlossen und bewirbt es sich anschließend für eine Ausbildung zum Notfallsanitäter, ist es als „Ausbildungsplatz suchendes Kind“ zu werten. Die Eltern haben für den Zeitraum der Bewerbungsphase ‒ auch einer unerfolgreichen ‒ Anspruch auf Kindergeld. Das hat das FG Münster entschieden (FG Münster, Urteil vom 17.10.2022, Az. 7 K 591/22 Kg, Abruf-Nr. 232288). |
Quelle: ID 48748521