11.09.2020 · Nachricht · Kindergeld
EuGH muss klären: Drei Monats-Klausel EU-rechtskonform?
| Wer aus dem EU- oder EWR-Raum nach Deutschland umzieht und keine eigenen Einkünfte hat, bekommt in den ersten drei Monaten kein Kindergeld mehr. So regelt es § 62 Abs. 1a EStG seit 2019. Der EuGH muss jetzt auf Vorlagebeschluss des FG Bremen entscheiden, ob diese Regelung mit EU-Recht in Einklang steht. |
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