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  • 22.04.2015 · Fachbeitrag · Kindergeld

    Familienkasse: Einforderung von Unterlagen ist Verwaltungsakt

    | Stellt die Familienkasse für ein volljähriges Kind die Kindergeldzahlungen ein und fordert die Eltern dazu auf, Unterlagen einzureichen, um den Kindergeldanspruch nochmals rechtlich zu prüfen, ist die Kindergeldaufhebung ein Verwaltungsakt. Legen die Eltern dagegen erfolgreich Einspruch ein, muss die Familienkasse ihnen die entstandenen Beratungskosten nach § 77 EStG erstatten. Das hat das FG Münster entschieden (Gerichtsbescheid vom 5.2.2015, Az. 11 K 1172/14 Kg, Abruf-Nr. 144284 ). |