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  • · Fachbeitrag · Kindergeld

    Kindergeld: BFH stuft Masterstudium als Erstausbildung ein

    | Kinder, die an ein Bachelor- ein Masterstudium anhängen, befinden sich während des Masterstudiums noch in einer Erstausbildung. Das hat der BFH klargestellt und Eltern damit den Kindergeldanspruch verlängert. |

     

    In diesem Fall haben Eltern von Masterstudenten Anspruch auf Kindergeld

    Der BFH setzt mit dem neuen Urteil seine Rechtsprechung konsequent fort. Ein Kind befindet sich so lange in einer Erstausbildung, bis es das gewünschte Berufsziel erreicht hat. Folglich ist auch ein Masterstudium eine Erstausbildung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (BFH, Urteil vom 3.9.2015, Az. VI R 9/15, Abruf-Nr. 180929):

     

    • Das Masterstudium steht in engem sachlichen Zusammenhang zum Bachelorstudium (z. B. gleicher Fachbereich).